ChatGPT: Vertiefung des betrieblichen Einsatzes in der Immobilienverwaltung
15.07.2026 um 10:00 Uhr
95,00 Euro zzgl. MwSt. je Teilnehmer
Webinar-Beschreibung
Nutzen Sie ChatGPT noch professioneller. Es lohnt sich.
Ihre Hausverwaltung nutzt die Business-Lizenz und Sie haben bereits unser erstes ChatGPT-Webinar besucht: ChatGPT erfolgreich in der Immobilienverwaltung einsetzen – Schritt für Schritt
Darauf aufbauend geht es nun weiter:
Was ist wichtig bei selbst erstellten GPTs (Assistenten bzw. Experten) und den ChatGPT-Projekten? Auch zeigen wir Ihnen die Verbindung zu Microsoft 365, also den Zugriff auf Outlook, SharePoint und Teams. Ebenso den strukturierten Einsatz von ChatGPT im Zusammenspiel mit weiteren, bereits genutzten Softwaresystemen.
In unserem 90-minütigen Webinar ChatGTP: Vertiefung des betrieblichen Einsatzes in der Immobilienverwaltung werden ebenfalls strategische Aspekte thematisiert: Welche Kosten fallen an, sollte jeder Mitarbeiter eine Lizenz haben? Wie verhält es sich mit der persönlichen Nutzung und der Privatsphäre? Oder auch, wie ChatGPT gezielt dazu genutzt werden kann, um Mitarbeiter aufzubauen (Beispiel Coach Eigentümerversammlung).
Wir haben mittlerweile weit über 100 individuelle ChatGPT-Workshops mit Hausverwaltungen durchgeführt und wissen, was relevant ist, was gewünscht wird und wo es Unklarheiten gibt. Um genau solche Sachverhalte geht es in diesem Webinar. Also die Vertiefung des betrieblichen Einsatzes von ChatGPT in der Immobilienverwaltung.
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Aufzeichnung:
Was Sie nach dem Webinar erhalten
Aufzeichnung
Verpassen Sie keine Inhalte – jedes Webinar stehen Ihnen auch als Aufzeichnung für ein ganzes Jahr zur Verfügung. Unabhängig von Ihrer Teilnahme.
Weitere Webinarunterlagen
Sie erhalten auch die Präsentation des Webinars und weitere Unterlagen je nach Thema automatisch zugeschickt.
Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.







