ChatGPT: Warum die KI Immobilienverwaltungen empfiehlt oder kritisch bewertet
25.03.2026 um 14:00 Uhr
95,00 Euro zzgl. MwSt. je Teilnehmer
Webinar-Beschreibung
ChatGPT: Warum manche Immobilienverwaltungen empfohlen werden – und andere kritisch bewertet
Was passiert, wenn ein Eigentümer ChatGPT fragt, welche WEG-Verwaltung in Ihrer Region empfehlenswert ist?
Sie werden überrascht sein. Vielleicht weniger darüber, welche Verwaltungen genannt werden. Sondern vielmehr darüber, wie ChatGPT Immobilienverwaltungen einordnet, gewichtet und beschreibt.
Immer mehr Eigentümer nutzen KI, um sich vor einer Verwalterentscheidung zu informieren. Was viele Hausverwaltungen dabei unterschätzen: ChatGPT bewertet, ordnet ein und empfiehlt nicht unbedingt neutral.
Das 90-minütige Webinar „ChatGPT: Warum die KI Immobilienverwaltungen empfiehlt oder kritisch bewertet“ zeigt systematisch auf, welche Kriterien und Einflussfaktoren die Einordnung durch ChatGPT prägen – und warum manche Verwaltungen empfohlen werden, während andere kritisch bewertet oder nicht berücksichtigt werden.
Für das Image der Hausverwaltung und deren Akquise-Strategie ist das unternehmerisch nicht zu unterschätzen.
Viele Verwaltungen gehen davon aus, dass ChatGPT sie „schon richtig darstellen wird“. Genau darin liegt das Risiko. Denn ChatGPT arbeitet nicht wie eine klassische Suchmaschine, sondern fasst Informationen zusammen, bewertet Wahrscheinlichkeiten und formuliert Empfehlungen aus Eigentümersicht.
Relevante Fragen sind: Wie wirkt Ihre Hausverwaltung aus Sicht von ChatGPT? Welche Informationen fließen ein? Und an welchen Stellen können Verwaltungen aktiv Einfluss nehmen?
Siehe dazu auch den aktuellen Artikel „ChatGPT: Warum die KI empfiehlt oder kritisch bewertet“ (in Kürze)
Inhalt des 90-minütigen Live-Webinars inklusive Aufzeichnung:
Was Sie nach dem Webinar erhalten
Aufzeichnung
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Weitere Webinarunterlagen
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Weiterbildungsbescheinigung
Unsere Webinare erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO in Verbindung mit § 15b Abs. 1 MaBV. Jeder Webinarteilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.






